Abschlussprüfung

Gemäss dem seit dem 1.1.2008 geltenden Schweizerischen Revisionsrecht unterliegen grundsätzlich alle Gesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform – also auch Stiftungen und Vereine - der Pflicht zur jährlichen Revision der Jahresrechnung. Während Publikumsgesellschaften und andere wirtschaftlich bedeutende Unternehmen einer ordentlichen beziehungsweise vertieften Revision unterliegen, gilt bei kleineren Gesellschaften (Umsatz weniger als 20 Mio. CHF, Bilanzsumme unter 10 Mio. CHF und weniger als 50 Vollzeitstellen) die eingeschränkte bzw. limitierte Prüfung.

Doch die Abschlussprüfung ist mehr als eine gesetzliche Formalität. Aus ihr können sich wertvolle Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmung ergeben. So lassen sich Chancen und Risiken erkennen ebenso wie langfristige Entwicklungen. Mit dem Bericht der Revisionsstelle schaffen Sie gegenüber Aktionären, Kreditgebern und interessierten Drittpersonen Transparenz, Sicherheit und Vertrauen.

Als staatlich zugelassener Revisor RAB* empfehlen wir uns für die eingeschränkte Prüfung von

  • Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Stiftungen
  • Vereinen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und einer vertrauensvollen, persönlichen Prüfung Ihrer Jahresrechnung und gewinnen Sie so zusätzliche Erkenntnisse zu Chancen und Risiken und zur Entwicklung Ihres Unternehmens.

*Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde Bern